Bundesgesetz
über Radio und Fernsehen
(RTVG)

vom 24. März 2006 (Stand am 1. Januar 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 55 Verbreitungspflicht und Verbreitungsbedingungen

1 Wer ei­ne Funk­kon­zes­si­on zur Nut­zung ei­ner Fre­quenz er­wirbt, die zur Ver­brei­tung ei­nes zu­gangs­be­rech­tig­ten Pro­gramms be­stimmt ist, muss die­ses in aus­rei­chen­der Qua­li­tät und nach Mass­ga­be der pro­gramm­recht­li­chen Kon­zes­si­on so­wie der fern­mel­de­recht­li­chen Funk­kon­zes­si­on ver­brei­ten.

2 Pro­gramm­ver­an­stal­ter ent­rich­ten der In­ha­be­rin ei­ner Funk­kon­zes­si­on für die Ver­brei­tung zu­gangs­be­rech­tig­ter Pro­gram­me ei­ne kos­te­n­ori­en­tier­te Ent­schä­di­gung. Der Bun­des­rat re­gelt die an­re­chen­ba­ren Kos­ten. Wird die Funk­kon­zes­si­on im Ver­stei­ge­rungs­ver­fah­ren ver­ge­ben, so zählt der Zu­schlags­preis nach Ar­ti­kel 39 Ab­satz 4 FMG53 nicht zu den an­re­chen­ba­ren Kos­ten.

3 Der Bun­des­rat kann die Ver­brei­tungs­pflicht auf Diens­te aus­deh­nen, die mit zu­gangs­be­rech­tig­ten Pro­gram­men ge­kop­pelt sind.

BGE

121 II 183 () from 19. Juni 1995
Regeste: Art. 55bis und Art. 36 BV; Art. 55 RTVG, Art. 101 Abs. 1 lit. a und lit. b RTVV; Zulässigkeit und Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Die Radio- und Fernsehempfangsgebühren sind als Regalabgaben unabhängig davon geschuldet, welche in- oder ausländischen Sender empfangen werden (E. 2 u. 3). Die zurzeit erhobenen Gebühren verletzen das Äquivalenzprinzip nicht (E. 4).

128 III 39 () from 5. November 2001
Regeste: Art. 79 Abs. 1 SchKG, Art. 55 RTVG und Art. 48 RTVV; Rechtsöffnung betreffend Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Möglichkeit zur Beseitigung des Rechtsvorschlages im Verwaltungsverfahren (E. 2). Der Bundesrat hat die im RTVG enthaltene Gesetzesdelegation nicht überschritten, wenn er der Schweizerischen Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren die Befugnis zum Erlass von Verfügungen zur Erhebung von Empfangsgebühren übertragen hat (E. 3 u. 4).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden