Bundesgesetz
über Radio und Fernsehen
(RTVG)


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Art. 75 Massnahmen

1 Stellt das UVEK nach Bei­zug des Gut­ach­tens der Wett­be­werbs­kom­mis­si­on fest, dass ein Pro­gramm­ver­an­stal­ter oder ei­ne an­de­re im Ra­dio- und Fern­seh­markt tä­ti­ge Un­ter­neh­mung durch den Miss­brauch ih­rer markt­be­herr­schen­den Stel­lung die Mei­nungs- und An­ge­bots­viel­falt ge­fähr­det hat, so kann es im Be­reich Ra­dio und Fern­se­hen Mass­nah­men er­grei­fen. Es ent­schei­det in der Re­gel in­ner­halb von drei Mo­na­ten nach Ein­gang des Gut­ach­tens.

2 Es kann vom Pro­gramm­ver­an­stal­ter oder von der be­trof­fe­nen Un­ter­neh­mung ver­lan­gen, dass er oder sie:

a.
die Viel­falt durch Mass­nah­men wie die Ein­räu­mung von Sen­de­zeit für Drit­te oder die Zu­sam­men­ar­beit mit an­de­ren Markt­teil­neh­mern si­chert;
b.
Mass­nah­men ge­gen Kon­zern­jour­na­lis­mus er­greift, wie den Er­lass ei­nes Re­dak­ti­ons­sta­tuts zur Ab­si­che­rung der re­dak­tio­nel­len Frei­heit;
c.
bei of­fen­sicht­li­chem Un­ge­nü­gen sol­cher Mass­nah­men die un­ter­neh­me­ri­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Struk­tu­ren des Un­ter­neh­mens an­passt.

BGE

119 IB 166 () from 5. Februar 1993
Regeste: Art. 4 Konzession SRG; kritischer Fernsehbeitrag über den Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM). 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (E. 2). 2. Zusammenfassung der konzessionsrechtlichen Anforderungen an einen Fernsehbeitrag (E. 3a). Konzessionsrechtliche Beurteilung der Mitwirkungsverweigerung des Betroffenen (E. 3b). 3. Auch wenn der Beitrag über den VPM anders und in einzelnen Punkten besser hätte gestaltet werden können, rechtfertigt sich ein Eingreifen des Bundesgerichts nicht (E. 4).

122 II 471 () from 29. November 1996
Regeste: Art. 6 und Art. 10 EMRK, Art. 55bis BV, Art. 3 lit. ebis und Art. 10 VwVG, Art. 4 und Art. 5 sowie Art. 67 Abs. 3 RTVG; Berichterstattung im "Kassensturz" über einen rechtskräftigen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Ausstandsgesuch gegen die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen wegen Vorbefassung: formelle (E. 2) und materielle Aspekte (E. 3). Inhalt der rundfunkrechtlichen Programmaufsicht und ihre Vereinbarkeit mit Art. 10 EMRK (E. 4). Rundfunkrechtliche Prüfung der beanstandeten Berichterstattung (E. 5).

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