Radio- und Fernsehverordnung
(RTVV)

vom 9. März 2007 (Stand am 1. Januar 2022)

Art.42 Programmproduktion des Konzessionärs

(Art. 44 Abs. 1 Bst. a RTVG)

Das wäh­rend der Haupt­sen­de­zeit aus­ge­strahl­te Pro­gramm ei­nes Ver­an­stal­ters mit Leis­tungs­auf­trag muss in der Re­gel über­wie­gend im Ver­sor­gungs­ge­biet pro­du­ziert wer­den.

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