Art.38 Versorgungsgebiete 50
(Art. 39 Abs. 1 RTVG) Die Anzahl und die Ausdehnung der Versorgungsgebiete, in denen Konzessionen erteilt werden, sowie die Verbreitungsart sind festgelegt:
50 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 4. Juli 2007, in Kraft seit 1. Aug. 2007 (AS 20073555). |