Art. 67f Rückerstattung 87
Unternehmen mit weniger als einer Million Franken Umsatz wird die Abgabe auf Gesuch hin zurückerstattet, sofern sie im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde:
87 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. April 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 20201461). |