Radio- und Fernsehverordnung
(RTVV)

Art.72 Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden

(Art. 76 RTVG)

Das BA­KOM för­dert die Aus- und Wei­ter­bil­dung von Pro­gramm­schaf­fen­den in ers­ter Li­nie durch mehr­jäh­ri­ge Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit In­sti­tu­tio­nen, wel­che kon­ti­nu­ier­lich ein be­deu­ten­des Aus- und Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bot im Be­reich des In­for­ma­ti­ons­jour­na­lis­mus für Ra­dio und Fern­se­hen füh­ren.

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