Art.72 Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden
(Art. 76 RTVG) Das BAKOM fördert die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden in erster Linie durch mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit Institutionen, welche kontinuierlich ein bedeutendes Aus- und Weiterbildungsangebot im Bereich des Informationsjournalismus für Radio und Fernsehen führen. |