Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsverordnung
(RVOV)

vom 25. November 1998 (Stand am 1. Juli 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 27o Information des Bundes

(Art. 61c Abs. 1 RVOG)

1 Über Ver­trä­ge der Kan­to­ne un­ter sich oder mit dem Aus­land in­for­mie­ren die Ver­trags­kan­to­ne oder ei­ne von ih­nen be­zeich­ne­te Ko­or­di­na­ti­ons­stel­le die Bun­des­kanz­lei.

2 Die In­for­ma­ti­on hat zu er­fol­gen:

a.
bei Ver­trä­gen der Kan­to­ne un­ter sich: nach der Ver­ab­schie­dung des Ent­wurfs durch das mit der Aus­ar­bei­tung be­trau­te in­ter­kan­to­na­le Or­gan oder nach der An­nah­me des Ver­tra­ges durch min­des­tens einen Ver­trags­kan­ton;
b.
bei Ver­trä­gen der Kan­to­ne mit dem Aus­land: vor dem Ab­schluss des Ver­trags.

3 Der Ver­trags­text ist der In­for­ma­ti­on bei­zu­le­gen.

BGE

137 I 31 (1C_428/2009) from 13. Oktober 2010
Regeste: Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen; Art. 10 Abs. 2, Art. 22, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 und 49 Abs. 1 BV, Art. 5 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 82 lit. b BGG. Die Bestimmungen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Konkordat) können mit Beschwerde nach Art. 82 lit. b BGG angefochten werden (E. 1.3). Die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) sind polizeilicher Natur (E. 3 und 4). Sie sind mit dem Bundesrecht vereinbar (E. 4) und halten vor der Unschuldsvermutung stand (E. 5). Die Massnahmen beeinträchtigen die persönliche Freiheit und die Versammlungsfreiheit. Das Konkordat stellt eine verfassungsgemässe Grundlage für die Grundrechtseingriffe dar (gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit; E. 6). Der Polizeigewahrsam als Massnahme zur Durchsetzung von Rayonverboten lässt sich unter die von der EMRK zugelassenen Freiheitsbeschränkungen subsumieren (E. 7). Die Empfehlung von Stadionverboten hält vor der Verfassung stand (E. 8).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden