Regierungs- und
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Art. 34
Der Bundesratsbeschluss vom 7. Juli 1971107 über die Ermächtigung der Departemente und der Bundeskanzlei zum selbstständigen Entscheid über die Bewilligungen nach Artikel 271 Ziffer 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird aufgehoben. |