Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 8d Überschreitung der gesetzlichen Höchstzahl an Mitgliedern
1 Eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstzahl an Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen ist nur ausnahmsweise gestattet und begründungspflichtig. 2 Eine Überschreitung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn:
|