C. Rechtsvorschlag. Widerruf der Anzeige an Mieter und Pächter
1 Wird Rechtsvorschlag erhoben, so kann der Gläubiger innert zehn Tagen nach der Mitteilung des Rechtsvorschlages Rechtsöffnung verlangen oder auf Anerkennung der Forderung oder Feststellung des Pfandrechts klagen.
2 Wird der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren abgewiesen, so kann er innert zehn Tagen nach Eröffnung des Entscheids310 Klage erheben.
3 Hält er diese Fristen nicht ein, so wird die Anzeige an Mieter und Pächter widerrufen.