Bundesgesetz
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Art. 224
D. Kompetenzstücke Die in Artikel 92 bezeichneten Vermögensteile werden dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen, aber gleichwohl im Inventar aufgezeichnet. BGE
108 III 65 () from 11. November 1982
Regeste: Art. 224 SchKG. Kompetenzqualität eines zur Berufsausübung notwendigen Autos. Auswechslung eines luxuriösen Kompetenzstücks durch einen billigeren Gegenstand. |