Bundesgesetz
über Schuldbetreibung und Konkurs
(SchKG)1

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).


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Art. 284

Rück­schaf­fung von Ge­gen­stän­den

 

Wur­den Ge­gen­stän­de heim­lich oder ge­walt­sam fort­ge­schafft, so kön­nen die­sel­ben in den ers­ten zehn Ta­gen nach der Fort­schaf­fung mit Hil­fe der Po­li­zei­ge­walt in die ver­mie­te­ten oder ver­pach­te­ten Räum­lich­kei­ten zu­rück­ge­bracht wer­den. Rech­te gut­gläu­bi­ger Drit­ter blei­ben vor­be­hal­ten. Über strei­ti­ge Fäl­le ent­schei­det der Rich­ter.494

494Fas­sung des drit­ten Sat­zes ge­mä­ss An­hang 1 Ziff. II 17 der Zi­vil­pro­zess­ord­nung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

BGE

101 II 91 () from 24. Februar 1975
Regeste: Retentionsrecht des Vermieters an Sachen Dritter. 1. Art. 273 Abs. 2 OR. Unterlässt der Vermieter die Kündigung, so wird ein bereits entstandenes Retentionsrecht nicht rückwirkend aufgehoben (Erw. 1). 2. Art. 274 Abs. 2 OR. Heimliches Wegschaffen von Retentionsgegenständen durch den Mieter oder den Dritten liegt schon vor, wenn diese nicht mit der Zustimmung des Vermieters rechnen durften (Erw. 2). 3. Art. 284 SchKG. Der Vorbehalt zugunsten gutgläubiger Dritter betrifft nur Rechte, die jemand nach dem Wegschaffen der Gegenstände aus den Mieträumen erworben hat (Erw. 3). 4. Ersatzpflicht des Dritten (Erw. 4).

104 III 25 () from 8. Mai 1978
Regeste: Retentionsrecht des Vermieters. 1. Werden die in das Retentionsverzeichnis aufgenommenen Gegenstände von einem Dritten, der daran das Eigentum beansprucht, aus den Mieträumen entfernt, so kann der Vermieter jederzeit ihre Rückverbringung verlangen, ohne dass die Voraussetzungen von Art. 284 SchKG erfüllt sein müssten (E. 1). 2. Die Auseinandersetzung zwischen dem Vermieter und dem Drittansprecher darüber, ob der Eigentumsanspruch und das Retentionsrecht begründet seien und ob jener Anspruch dem Retentionsrecht vorgehe, hat im Widerspruchsverfahren zu erfolgen (E. 2).

109 III 42 () from 12. Januar 1983
Regeste: Rückschaffung eines Retentionsgegenstandes (Art. 284 SchKG und 272 OR). Das Retentionsrecht des Vermieters einer Hotelliegenschaft erstreckt sich auch auf das im Tank der Liegenschaft gelagerte Heizöl.

 

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