Federal Act
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Art. 60
4. Due to arrest If an arrested person who has no representative becomes subject to debt enforcement proceedings, the debt enforcement officer shall set him a deadline for appointing one.122 During this period, the arrested person is entitled to a stay of enforcement. 122 Amended by Annex No 12 of the FA of 19 Dec. 2008 (Adult Protection Law, Law of Persons and Law of Children), in force since 1 Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 20067001). BGE
88 IV 21 () from 10. April 1962
Regeste: 1. Art. 164 Ziff. 1 StGB. Eine der Betreibung auf Pfändung unterliegende Schuldnerin, die als Untersuchungsgefangene in heimlichen Briefen an Dritte Vorkehren trifft, um Vermögensstücke verheimlichen oder beiseiteschaffen zu lassen, und hernach dem Betreibungsbeamten diese Vermögenswerte verschweigt, macht sich des Pfändungsbetruges schuldig (Erw. 1). 2. Art. 25 StGB. Der Anwalt, der solche Briefe weiterleitet, obschon er weiss, was damit bezweckt wird, ist wegen Gehilfenschaft strafbar (Erw. 2).
96 III 4 () from 4. April 1970
Regeste: Zustellung einer Betreibungsurkunde an eine betriebene Aktiengesellschaft. Art. 65 SchKG. Zunächst muss die Zustellung an ein Mitglied der Verwaltung oder einen Prokuristen versucht werden. Nur wenn ein solcher Vertreter der Gesellschaft in dem Lokal, wo er seine Tätigkeit für diese auszuüben pflegt, nicht angetroffen wird, darf die Zustellung an einen andern Angestellten erfolgen. Sie ist auch gültig, wenn der Angestellte nicht im Dienste der betriebenen, sondern einer andern, im gleichen Lokal tätigen Gesellschaft steht (Erw. 1). Rechtsstillstand wegen Verhaftung. Art. 60 SchKG findet auch Anwendung, wenn sämtliche Organe einer Gesellschaft (insbesondere der einzige Verwaltungsrat einer Einmannaktiengesellschaft) verhaftet worden sind, sofern diese Organe nicht in der Lage sind, rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (Erw. 2 und 3). |
