vom 23. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2021)
1 Das Plangenehmigungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen beim BAV einzureichen.
2 Das BAV prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und verlangt allenfalls Ergänzungen.
3 Der Bundesrat legt fest, welche Unterlagen der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin beizubringen hat.