Bundesgesetz
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Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft führt das «Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung» (Institut) in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit, aber ohne eigene Rechnung. 2 Das Institut ist im Handelsregister eingetragen. 3 Der Sitz des Instituts ist in Ecublens (VD), auf dem Campus der Universität Lausanne. |
