Verordnung
über die Kontrolle des Strassenverkehrs
(Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV)

vom 28. März 2007 (Stand am 1. April 2023)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung re­gelt die Ver­kehrs­kon­trol­len und die da­mit zu­sam­men­hän­gen­den Mass­nah­men, Mel­dun­gen und sta­tis­ti­schen Er­he­bun­gen.

BGE

150 IV 242 (6B_1065/2023) from 17. Mai 2024
Regeste: Art. 90 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 1 SVG; Art. 9 Abs. 2 SKV; Art. 6 ff. VSKV-ASTRA; Geschwindigkeitskontrolle durch eine Nachfahrmessung ohne kalibriertes Nachfahrmesssystem mittels Ablesung des Geschwindigkeitsmessers. Eine Geschwindigkeitsmessung durch eine Nachfahrkontrolle ohne kalibriertes Nachfahrmesssystem mittels Ablesung des Geschwindigkeitsmessers unterliegt der freien Würdigung durch die richterliche Behörde; Berücksichtigung des Kriteriums der Distanz, über die die Messung durchgeführt wurde (E. 1). Begriff der "massiven Geschwindigkeitsüberschreitung" im Sinne von Art. 7 Abs. 3 VSKV-ASTRA (E. 2).

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