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Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV)
vom 14. November 2012 (Stand am 1. Oktober 2014)
Art. 2Organisation
1 Die Sprachdienste der Bundesverwaltung umfassen sämtliche Einheiten, die in den zentralen Sprachdiensten der Bundeskanzlei und in den Departementen Übersetzungs- und andere Sprachdienstleistungen erbringen.
2 Sie sind nach Sprachen organisiert.
3 Sie arbeiten in fachlicher und organisatorischer Hinsicht mit dem Sprachdienst der Parlamentsdienste zusammen und beziehen diesen in die Aktivitäten von gemeinsamem Interesse ein.