Bundesgesetz
über die Landessprachen und die Verständigung
zwischen den Sprachgemeinschaften
(Sprachengesetz, SpG)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Februar 2021)


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Art. 17 Wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit

Zur Ko­or­di­na­ti­on, Ein­füh­rung und Durch­füh­rung der an­ge­wand­ten For­schung im Be­reich der Spra­chen und der Mehr­spra­chig­keit kön­nen der Bund und die Kan­to­ne ein hier­für ge­eig­ne­tes wis­sen­schaft­li­ches Kom­pe­tenz­zen­trum un­ter­stüt­zen.

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