Bundesgesetz
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Art. 17 Wissenschaftliche Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit
Zur Koordination, Einführung und Durchführung der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit können der Bund und die Kantone ein hierfür geeignetes wissenschaftliches Kompetenzzentrum unterstützen. |
