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Bundesgesetz
über die Landessprachen und die Verständigung
zwischen den Sprachgemeinschaften
(Sprachengesetz, SpG)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Februar 2021)

Art. 26 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Auf­he­bung und die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wer­den im An­hang ge­re­gelt.