Verordnung
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Art. 32 Programm Erwachsenensport Schweiz
1 Der Bund fördert den Erwachsenensport, indem er Organisationen unterstützt, die Aus- und Weiterbildungskurse für Kaderpersonen anbieten, die Sportangebote von Personen im Erwachsenenalter leiten. 2 Die Unterstützung erfolgt über das Programm Erwachsenensport Schweiz (ESA). 3 Das BASPO richtet im Rahmen der bewilligten Kredite den Organisatoren der Kaderbildung Beiträge aus. Das VBS legt die Beiträge und das Verfahren fest. |