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Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV)
vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. Dezember 2020)
Art. 63Weiterbildungsstudiengänge
1 Die EHSM kann Weiterbildungsstudiengänge mit Weiterbildungszertifikat (Certificate of Advanced Studies in [Bezeichnung der Vertiefungsrichtung]), Weiterbildungsdiplom (Diploma of Advanced Studies in [Bezeichnung der Vertiefungsrichtung]) oder mit Weiterbildungsmasterdiplom (Master of Advanced Studies in [Bezeichnung der Vertiefungsrichtung]) anbieten.
2 Zu den Weiterbildungsstudiengängen werden Personen zugelassen, die über einen Hochschulabschluss verfügen.
3 Studierende, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
4 Das VBS regelt den Umfang der Studiengänge.