Verordnung
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Art. 60 Zulassung zu den Studien
1 Die Studienplätze auf der Bachelor-Stufe werden aufgrund der Ergebnisse einer Eignungsabklärung vergeben. 2 Die Studienplätze auf der Master-Stufe werden gestützt auf ein Bewerbungsverfahren vergeben. 3 Das VBS legt die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren fest. |