vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. August 2021)
1 Die Studienplätze auf der Bachelor-Stufe werden aufgrund der Ergebnisse einer Eignungsabklärung vergeben.
2 Die Studienplätze auf der Master-Stufe werden gestützt auf ein Bewerbungsverfahren vergeben.
3 Das VBS legt die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren fest.