Verordnung
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Art. 80 Gebühren und Preise für Leistungen des BASPO
1 ...68 2 Für Weiterbildungsstudiengänge nach Artikel 63 werden kostendeckende Gebühren erhoben. 3 Das BASPO veröffentlicht Preislisten für regelmässig erbrachte gewerbliche Leistungen. 4 Befinden sich Gebührenschuldnerinnen und -schuldner mit der Bezahlung von Gebühren im Verzug, so ist das BASPO berechtigt, sie bis zur vollständigen Bezahlung von der Erbringung weiterer Dienstleistungen auszuschliessen. 68 Aufgehoben durch Art. 10 der V vom 15. Nov. 2017 über die Gebühren des Bundesamts für Sport, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6601). |