2 Das BASPO beachtet bei der Festsetzung der Preise für Weiterbildungen nach Artikel 57 Absatz 2 die Grundsätze von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2014105 über die Weiterbildung.106
3 Das BASPO veröffentlicht Preislisten für regelmässig erbrachte gewerbliche Leistungen.
4 Befinden sich Gebührenschuldnerinnen und -schuldner mit der Bezahlung von Gebühren im Verzug, so ist das BASPO berechtigt, sie bis zur vollständigen Bezahlung von der Erbringung weiterer Dienstleistungen auszuschliessen.
104 Aufgehoben durch Art. 10 der V vom 15. Nov. 2017 über die Gebühren des Bundesamts für Sport, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6601).