Verordnung
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Art. 21a Zusatzanerkennung Sicherheit 41
1 Wer eine J+S-Aktivität mit erhöhten Sicherheitsanforderungen leiten will, braucht eine Zusatzanerkennung Sicherheit. Diese wird erlangt durch das Absolvieren einer spezifischen Zusatzausbildung. 2 Das BASPO legt die Aktivitäten fest, die nur von Personen geleitet werden dürfen, die über die Zusatzanerkennung Sicherheit verfügen. 3 Die Zusatzanerkennung Sicherheit ist gültig bis am Ende des vierten Kalenderjahres nach Ausstellung. 41 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. März 2022, in Kraft seit 1. Dez. 2022 (AS 2022 217). |