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Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV)
vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. März 2023)
Art. 35Pflichten
Die ESA-Kaderpersonen setzen in ihrer Tätigkeit die Grundsätze des fairen und sicheren Sports sowie das Leitbild von ESA um. Sie treffen die erforderlichen Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen.