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Verordnung
über die Förderung von Sport und Bewegung
(Sportförderungsverordnung, SpoFöV)

vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. März 2023)

Art. 37 Organisatoren der Aus- und Weiterbildung von ESA-Leiterinnen und ESA-Leitern

1 Die Aus- und Wei­ter­bil­dung von ESA-Lei­te­rin­nen und -Lei­tern kann vom BAS­PO, den Kan­to­nen oder ju­ris­ti­schen Per­so­nen des pri­va­ten Rechts, ins­be­son­de­re Sport­ver­bän­de und an­de­re Or­ga­ni­sa­tio­nen, die über­re­gio­nal tä­tig sind und die sich mit Be­lan­gen des Er­wach­se­nen­sports be­fas­sen, or­ga­ni­siert wer­den.

2 Das BAS­PO schliesst mit den Or­ga­ni­sa­to­ren der Aus- und Wei­ter­bil­dung Leis­tungs­ver­trä­ge ab.