Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV)
vom 23. Mai 2012 (Stand am 1. März 2023)
Art. 46Sportunterricht
Im Sportunterricht werden im Rahmen des ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt und ausgebildet.