Verordnung
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Art. 53 Rahmenlehrplan und Lehrpläne Sport
1 Das SBFI erlässt nach Anhörung des BASPO einen Rahmenlehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung. 2 Auf der Grundlage des Rahmenlehrplans erarbeiten die Berufsfachschulen einen Lehrplan Sport. 3 Die Kantone überprüfen die Qualität der Lehrpläne Sport und deren Umsetzung. |