Verordnung
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Art. 72c Grundsatz
Finanzhilfen an den Dachverband der Schweizer Sportverbände oder an andere Sportorganisationen und Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen (Sportorganisationen) werden nur gewährt, wenn die Beitragsempfänger wirksame Massnahmen ergreifen, um:
104 Die Ethik-Charta ist abrufbar unter www.swissolympic.ch > Dachverband > Verbände > Werte & Ethik > Neun Prinzipien für den Schweizer Sport. |