Verordnung
über die Landessprachen und die Verständigung
zwischen den Sprachgemeinschaften
(Sprachenverordnung, SpV)

vom 4. Juni 2010 (Stand am 15. September 2022)


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Art. 30 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Die Auf­he­bung und die Än­de­rung bis­he­ri­gen Rechts wer­den im An­hang ge­re­gelt.

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