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Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG)
vom 18. Dezember 2015 (Stand am 1. Juli 2016)
Art. 24Berichterstattung
Das EDA übermittelt, nach Konsultation der anderen betroffenen Departemente, den zuständigen parlamentarischen Kommissionen jedes Jahr einen Bericht über die in Anwendung dieses Gesetzes getroffenen Massnahmen.