Bundesgesetz
über die Sperrung und die Rückerstattung
unrechtmässig erworbener Vermögenswerte
ausländischer politisch exponierter Personen
(SRVG)

vom 18. Dezember 2015 (Stand am 1. Juli 2016)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 9 Freigabe gesperrter Vermögenswerte

Das EDA kann aus­nahms­wei­se die Frei­ga­be ein­zel­ner ge­sperr­ter Ver­mö­gens­wer­te be­wil­li­gen, ins­be­son­de­re in Här­te­fäl­len oder Fäl­len, in de­nen die Wah­rung wich­ti­ger Schwei­zer In­ter­es­sen dies er­for­dert.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback