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Bundesgesetz
über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
(Schweizerschulengesetz, SSchG)
vom 21. März 2014 (Stand am 1. Januar 2016)
Art. 1
Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Unterstützung:
a.
der Schweizerschulen im Ausland;
b.
anderer Formen der Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland.