Signalisationsverordnung
(SSV)1

vom 5. September 1979 (Stand am 1. Januar 2021)

1Fassung gemäss Ziff. I der V vom 12. Febr. 1992, in Kraft seit 15. März 1992 (AS 1992 514).


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Art. 81 Vorkehren der Bauunternehmer

1 Die Be­hör­de oder das ASTRA er­teilt den Bau­un­ter­neh­mern Wei­sun­gen für die Si­gna­li­sa­ti­on der Bau­stel­len und über­wacht die Aus­füh­rung.228

2 Bau­un­ter­neh­mer dür­fen bei Bau­stel­len Ver­kehrs­an­ord­nun­gen (z. B. Fahr­ver­bo­te, Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten, Um­lei­tun­gen) nur si­gna­li­sie­ren, wenn sie die Be­hör­de oder das ASTRA da­zu er­mäch­tigt hat und die er­for­der­li­che Ver­fü­gung vor­liegt (Art. 107 Abs. 1). 229

3 Für die An­zei­ge von Um­lei­tun­gen gilt Ar­ti­kel 55. 230

4 Bei Bau­stel­len, auf de­nen län­ge­re Zeit nicht ge­ar­bei­tet wird, wer­den die Si­gna­le ab­ge­deckt oder ent­fernt, wenn sie wäh­rend des Ar­beits­un­ter­bru­ches nicht er­for­der­lich sind.

228 Fas­sung ge­mä­ss An­hang 4 Ziff. II 6 der Na­tio­nal­stras­sen­ver­ord­nung vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5957).

229 Fas­sung ge­mä­ss An­hang 4 Ziff. II 6 der Na­tio­nal­stras­sen­ver­ord­nung vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5957).

230 Fas­sung ge­mä­ss An­hang 4 Ziff. II 6 der Na­tio­nal­stras­sen­ver­ord­nung vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5957).

BGE

98 IB 333 () from 29. September 1972
Regeste: Art. 97 ff. OG: Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen auf kantonales Verfahrensrecht sich stützenden Nichteintretensentscheid (Erw. 1a)? Rechtsmittelbelehrung: Ein ungeschriebener bundesrechtlicher Grundsatz, wonach die Kantone auch ohne ausdrückliche Vorschrift des kantonalen oder Bundesrechts zur Rechtsmittelbelehrung verpflichtet sind, besteht nicht (Erw. 2 a). Schreibt das Verfahrensrecht die Rechtsmittelbelehrung nicht vor, so ist es nicht der Willkür der Behörden überlassen, Verfügungen und Entscheide mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen oder nicht; sie haben eine einheitliche Praxis einzuhalten (Erw. 2 c). Art. 53 Abs. 1 NSG. Art. 6 SVG und Art. 80 Abs. 6 SSV.: Zulässigkeit von Reklamen und Ankündigungen im Bereich der Rastplätze von Autobahnen (Erw. 3 a und b)? Die Auflage, dass die Lichtreklame an einer Autobahnraststätte nur aus der Anfahrtsrichtung her sichtbar sein darf, verletzt Bundesrecht nicht (Erw. 3 c).

99 IB 377 () from 30. November 1973
Regeste: Strassenverkehr, unzulässige Reklamen, Rechtsgleichheit. 1. Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Art. 80 Abs. 5 Satz 2 SSV ist mit Art. 6 SVG vereinbar (Erw. 2). 3. Rechtsungleiche Behandlung, Folgen (Erw. 5).

116 IV 306 () from 11. Dezember 1990
Regeste: Art. 117 StGB; Art. 3, Art. 71, Art. 80 und Art. 81 SSV; Verletzung der Sorgfaltspflicht durch mangelhafte Signalisation einer Baustelle, Kausalität. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Täter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, kann auf Verordnungen zurückgegriffen werden, die der Unfallverhütung und der Sicherheit im Strassenverkehr dienen; ein Verstoss gegen die in solchen Verordnungen enthaltenen Vorschriften lässt in der Regel auf eine Sorgfaltswidrigkeit schliessen (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). Sorgfaltspflichtverletzung bejaht bei einem Baustellenpolier, der bei der Signalisation einer Baugrube verschiedene Bestimmungen der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) missachtet hat (E. 1b). Begriff der Kausalität (E. 2a; Zusammenfassung der Rechtsprechung). Der Entscheid darüber, ob bei Vornahme der gebotenen Handlung der Erfolg mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre, setzt die Feststellung aller erheblichen Tatsachen voraus (E. 2b). Von einer umfassenden Klärung des Sachverhalts entbindet auch nicht die Risikoerhöhungstheorie. Anwendungsbereich dieser Theorie (E. 2c).

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