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vom 28. September 2012 (Stand am 1. September 2023)
1 Für die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen dieses Gesetz ist das Bundesgesetz vom 22. März 197454 über das Verwaltungsstrafrecht anwendbar.
2 Verfolgende und urteilende Behörde ist die ESTV.
54 SR 313.0
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