Bundesgesetz
über die Organisation der Strafbehörden des Bundes
(Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 8 Sitz und Zweigstellen

1 Die Bun­des­an­walt­schaft hat ih­ren Sitz in Bern.

2 Sie kann Zweig­stel­len ein­rich­ten und auf­he­ben.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden