Schweizerisches Strafgesetzbuch

vom 21. Dezember 1937 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 264

Völ­ker­mord

 

Mit le­bens­läng­li­cher Frei­heits­s­tra­fe oder mit Frei­heits­s­tra­fe nicht un­ter zehn Jah­ren wird be­straft, wer, in der Ab­sicht, ei­ne durch ih­re Staats­an­ge­hö­rig­keit, Ras­se, Re­li­gi­on oder eth­ni­sche, so­zia­le oder po­li­ti­sche Zu­ge­hö­rig­keit ge­kenn­zeich­ne­te Grup­pe als sol­che ganz oder teil­wei­se zu ver­nich­ten:

a.
Mit­glie­der die­ser Grup­pe tö­tet oder auf schwer­wie­gen­de Wei­se in ih­rer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Un­ver­sehrt­heit schä­digt;
b.
Mit­glie­der der Grup­pe Le­bens­be­din­gun­gen un­ter­wirft, die ge­eig­net sind, die Grup­pe ganz oder teil­wei­se zu ver­nich­ten;
c.
Mass­nah­men an­ord­net oder trifft, die auf die Ge­bur­ten­ver­hin­de­rung in­ner­halb der Grup­pe ge­rich­tet sind;
d.
Kin­der der Grup­pe ge­walt­sam in ei­ne an­de­re Grup­pe über­führt oder über­füh­ren lässt.

BGE

85 IV 24 () from 6. März 1959
Regeste: Art. 264 StGB, Tierquälerei. 1. Begriff der Misshandlung (Erw. 2 lit. a-c); 2. Ist die Misshandlung auch strafbar, wenn sie fahrlässig begangen wird? (Erw. 2 lit. d); 3. Fahrlässige Misshandlung eines Hundes durch einen Automobilisten, der das neben dem Fahrzeug einherspringende Tier durch einen Schwenker verscheuchen will und es dabei anfährt und verletzt (Erw. 3).

86 IV 25 () from 5. Februar 1960
Regeste: Art. 264 StGB. Tierqwälerei. 1. Begriff der argen Vernachlässigung (Erw. 2). 2. Arge Vernachlässigung eines Stieres, dem trotz erheblicher Verletzung während Wochen die nötige Pflege und Heilbehandlung versagt wird (Erw. 3).

131 III 153 () from 22. Dezember 2004
Regeste: Art. 129 Abs. 2 IPRG; örtliche Zuständigkeit; doppelrelevante Tatsachen; Vorbereitungshandlungen. Anwendbares Recht bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte (E. 2 und 3). Anwendung der Theorie der doppelrelevanten Tatsachen bei der Prüfung der subsidiären Anknüpfung an den Handlungsort im Sinne von Art. 129 Abs. 2 IPRG und Auswirkungen dieser Theorie auf die Kognition des Gerichts (E. 4 und 5). Blosse Vorbereitungshandlungen bilden keinen genügenden Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte gemäss Art. 129 Abs. 2 IPRG. Definition des Begriffs der Vorbereitungshandlungen unter dem Gesichtspunkt des Zivilrechts (E. 6).

132 IV 102 () from 14. November 2006
Regeste: Art. 68 Ziff. 2 StGB; Strafzumessung bei retrospektiver Realkonkurrenz. Die Annahme einer hypothetischen lebenslänglichen Gesamtstrafe setzt voraus, dass entweder die Grundstrafe oder die Zusatzstrafe auf lebenslängliches Zuchthaus lauten (E. 9.2.3).

145 IV 23 (6B_805/2017) from 6. Dezember 2018
Regeste: Art. 261bis Abs. 4 zweiter Satzteil StGB, Art. 16 BV und Art. 10 EMRK; Rassendiskriminierung, Leugnung von Völkermord, Beweggrund; Freiheit der Meinungsäusserung. Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 zweiter Satzteil StGB setzt in subjektiver Hinsicht einen diskriminierenden Beweggrund voraus (E. 2.3). Hinweis auf das Urteil des EGMR Perinçek gegen Schweiz und Anwendung der entsprechenden Beurteilungskriterien zur Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit auf den konkreten Fall (E. 5).

 

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