Schweizerisches Strafgesetzbuch

vom 21. Dezember 1937 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 326411

An­wen­dung auf ju­ris­ti­sche Per­so­nen, Han­dels­ge­sell­schaf­ten und Ein­zel­fir­men

1. …

 

411Auf­ge­ho­ben durch Ziff. II 3 des BG vom 13. Dez. 2002, mit Wir­kung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).

BGE

105 IV 172 () from 31. Juli 1979
Regeste: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Mitglieds des Verwaltungsrates einer AG für strafbare Handlungen Dritter im Geschäftsbetrieb. Einem Verwaltungsratsmitglied kommt nicht schon Kraft seiner gesellschaftsrechtlichen Funktion Garantenstellung zu; entscheidend ist vielmehr seine tatsächliche Position im Unternehmen. Der Garant ist als Vorsatztäter strafbar, wenn er die Tatbestandsverwirklichung erkennt oder als möglich voraussieht und sie dennoch nicht nach seinen Möglichkeiten in ihrer Wirkung aufhebt oder verhindert, weil er sie will oder zumindest in Kauf nimmt.

110 IV 15 () from 7. März 1984
Regeste: Art. 140 Ziff. 2 StGB. Berufsmässige Vermögensverwaltung. Wer als verantwortlicher Angestellter die seiner Arbeitgeberfirma (Bank, Treuhandbüro) erteilten Verwaltungsaufträge selbständig besorgt, ist berufsmässiger Vermögensverwalter.

 

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