Swiss Criminal Code

English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purposes only and has no legal force.

of 21 December 1937 (Status as of 1 January 2022)


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Art. 88

c. Suc­cess­ful com­ple­tion of pro­ba­tion

 

If the per­son re­leased on pa­role is of good be­ha­viour throughout the pro­ba­tion­ary peri­od, he is gran­ted fi­nal re­lease.

BGE

100 IV 17 () from 3. Juli 1974
Regeste: Art. 98 Abs. 4 StGB. Diese Bestimmung ist nicht schematisch anzuwenden, sobald die zeitliche Voraussetzung erfüllt ist. Vielmehr prüft der Richter, ob das Verhalten des fehlbaren Jugendlichen während des Jahres nach der Tat den Schluss auf eine innere Umkehr rechtfertige und jener keiner strafrechtlichen Sanktion bedürfe, wobei Art und Schwere der Tat sowie die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen zu berücksichtigen sind.

142 IV 56 (6B_513/2015) from 4. Februar 2016
Regeste: Lebenslängliche Freiheitsstrafe, Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 StGB); Verhältnis. Die Verwahrung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB ist auch bei Ausfällung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe anzuordnen, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (E. 2).

 

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