Swiss Criminal Code

of 21 December 1937 (Status as of 1 June 2022)


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Art. 170

Ob­tain­ing a ju­di­cial com­pos­i­tion agree­ment by fraud

 

Any debt­or who mis­leads his cred­it­ors, the Com­mis­sion­er, or the debt col­lec­tion au­thor­it­ies, in par­tic­u­lar by false ac­count­ing or draw­ing up a false bal­ance sheet, in or­der to ob­tain a morator­i­um of debt en­force­ment or the ap­prov­al of a ju­di­cial com­pos­i­tion agree­ment,

any third party who acts in the fore­go­ing man­ner for the be­ne­fit of the debt­or,

shall be li­able to a cus­todi­al sen­tence not ex­ceed­ing three years or to a mon­et­ary pen­alty.

BGE

104 IA 88 () from 8. März 1978
Regeste: Art. 4, 31, 55 BV sowie Meinungsäusserungsfreiheit, Informationsfreiheit und Art. 10 EMRK; Information der Öffentlichkeit durch Regierung und Verwaltung. 1. Die Meinungsäusserungsfreiheit und die Pressefreiheit gewährleisten die Freiheit der Meinung, die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Meinungen einschliesslich der Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten (E. 4). 2. Die von der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit miterfasste Informationsfreiheit verpflichtet die Behörden indessen nicht, Informationen bekanntzugeben. Sofern sie freilich über ihre Tätigkeit informieren und Auskunft erteilen, sind sie an das Rechtsgleichheitsgebot und an das Willkürverbot gebunden (E. 5). 3. Die Bündner Richtlinien für die Information der Öffentlichkeit durch Regierung und Verwaltung vom 12. Juli 1976 verstossen nicht gegen die genannten Grundrechte (E. 6-12).

114 IV 32 () from 19. Februar 1988
Regeste: Art. 110 Ziff. 5 StGB i.V.m. Art. 293 SchKG; Beweiseignung einer Bilanz. Eine im Nachlassverfahren eingereichte Bilanz stellt eine Urkunde dar, der von Gesetzes wegen Beweiseignung hinsichtlich der dargestellten Vermögenslage zukommt (E. 2). Art. 170 und 251 StGB. Zwischen Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages und Urkundenfälschung besteht echte Konkurrenz (E. 3).

 

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