Schweizerisches Strafgesetzbuch

vom 21. Dezember 1937 (Stand am 22. November 2022)


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Art. 136177

Ver­ab­rei­chen ge­sund­heits­ge­fähr­den­der Stof­fe an Kin­der

 

Wer ei­nem Kind un­ter 16 Jah­ren al­ko­ho­li­sche Ge­trän­ke oder an­de­re Stof­fe in ei­ner Men­ge, wel­che die Ge­sund­heit ge­fähr­den kann, ver­ab­reicht oder zum Kon­sum zur Ver­fü­gung stellt, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

177Fas­sung ge­mä­ss Ziff. II des BG vom 20. März 2008, in Kraft seit 1. Ju­li 2011 (AS2009 2623, 2011 2559; BBl 2006 85738645).

BGE

120 IA 157 () from 25. Mai 1994
Regeste: Art. 88 OG, Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG (Einfluss des Opferhilfegesetzes auf die Legitimation des Geschädigten zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen strafprozessuale Einstellungsverfügungen). Zusammenfassung der bisherigen Praxis und Anwendbarkeit des Opferhilfegesetzes (OHG) in intertemporalrechtlicher Hinsicht (E. 2a-b). Eine auf Fragen der Beweiswürdigung erweiterte Legitimation des Geschädigten zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen kantonale Einstellungsverfügungen beurteilt sich nach Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG. Die Bestimmung stellt im Verhältnis zu Art. 88 OG eine "lex specialis" dar und setzt insbesondere das Vorliegen einer Opferstellung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 OHG voraus (E. 2c). Bei der Beurteilung, ob die Eintretensvoraussetzungen zur Erhebung einer staatsrechtlichen Beschwerde gegeben sind, prüft das Bundesgericht mit freier Kognition, ob der Geschädigte unter den Opferbegriff des OHG fällt (E. 2d). Art. 2 Abs. 1 OHG (Opferbegriff). Bei Betrug ist eine Opferstellung im Sinne des OHG grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Delikten gegen die Freiheit des Individuums und bei Erpressungsvorwürfen ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, ob die Schwere der fraglichen Straftaten die Annahme einer unmittelbaren Beeinträchtigung der psychischen oder körperlichen Integrität des Betroffenen rechtfertigt (E. 2d/aa). Bei den im vorliegenden konkreten Fall zu beurteilenden strafrechtlichen Vorwürfen (Betrug, Nötigung, Erpressung) rechtfertigt sich die Annahme einer Opferstellung der angeblich Geschädigten nicht (E. 2d/cc).

137 IV 113 (6B_925/2010) from 18. April 2011
Regeste: Konkurrenz zwischen versuchter Tötung und einfacher und/oder schwerer Körperverletzung. Bestätigung der Rechtsprechung (E. 1).

143 IV 1 (6B_68/2016) from 28. November 2016
Regeste: Art. 63b Abs. 5 StGB; nachträgliche Anordnung einer ambulanten Massnahme. Grundsätze bezüglich der Zulässigkeit einer Praxisänderung (E. 5.2). An der in BGE 134 IV 246 E. 3.4 begründeten Rechtsprechung, wonach nach Aufhebung einer ambulanten Massnahme für eine andere ambulante Massnahme kein Raum besteht, ist nicht festzuhalten (E. 5.4).

 

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