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                                    Art. 334
                                
                            
                            
                                 
                    Verweisung auf aufgehobene Bestimmungen Wird in Bundesvorschriften auf Bestimmungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert oder aufgehoben werden, so sind diese Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes zu beziehen.  | 
                
