Schweizerisches Strafgesetzbuch


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Art. 159

Miss­brauch von Lohn­ab­zü­gen

 

Der Ar­beit­ge­ber, der die Ver­pflich­tung ver­letzt, einen Lohn­ab­zug für Steu­ern, Ab­ga­ben, Ver­si­che­rungs­prä­mi­en und ‑bei­trä­ge oder in an­de­rer Wei­se für Rech­nung des Ar­beit­neh­mers zu ver­wen­den, und da­mit die­sen am Ver­mö­gen schä­digt, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

BGE

148 III 11 (4A_36/2021) from 1. November 2021
Regeste: Art. 754 ff. OR; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2).

 

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