Schweizerisches Strafgesetzbuch


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Art. 19

Schul­d­un­fä­hig­keit und ver­min­der­te Schuld­fä­hig­keit

 

1 War der Tä­ter zur Zeit der Tat nicht fä­hig, das Un­recht sei­ner Tat ein­zu­se­hen oder ge­mä­ss die­ser Ein­sicht zu han­deln, so ist er nicht straf­bar.

2 War der Tä­ter zur Zeit der Tat nur teil­wei­se fä­hig, das Un­recht sei­ner Tat ein­zu­se­hen oder ge­mä­ss die­ser Ein­sicht zu han­deln, so mil­dert das Ge­richt die Stra­fe.

3 Es kön­nen in­des­sen Mass­nah­men nach den Ar­ti­keln 59–61, 63, 64, 67, 67b und 67e ge­trof­fen wer­den.15

4 Konn­te der Tä­ter die Schul­d­un­fä­hig­keit oder die Ver­min­de­rung der Schuld­fä­hig­keit ver­mei­den und da­bei die in die­sem Zu­stand be­gan­ge­ne Tat vor­aus­se­hen, so sind die Ab­sät­ze 1–3 nicht an­wend­bar.

15 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tä­tig­keits­ver­bot und das Kon­takt- und Ray­on­ver­bot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2055; BBl 2012 8819).

BGE

148 IV 432 (6B_1310/2021) from 15. August 2022
Regeste: Art. 115 Abs. 1, Art. 122 Abs. 1, Art. 126 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. d StPO; adhäsionsweise erhobene Zivilklage im Strafverfahren; Zivilforderungen bei Freispruch der beschuldigten Person; vertragliche Ansprüche. Zivilansprüche, die auf einem Vertrag beruhen, können nicht Gegenstand einer adhäsionsweise erhobenen Zivilklage im Strafverfahren sein (E. 3.1.2-3.3).

149 I 366 (2C_523/2021) from 25. April 2023
Regeste: Art. 5 Ziff. 1 lit. e und Ziff. 5 EMRK; Art. 59 StGB; Art. 236 Abs. 4 StPO; Frage der Staatshaftung wegen Unterbringung eines Massnahmeunterworfenen in ungeeigneten Einrichtungen. Bestimmung der Dauer, während der der Beschwerdeführer in einer für den Vollzug der angeordneten Massnahme ungeeigneten Einrichtung untergebracht war; Mitberücksichtigung der Phase des vorzeitig angeordneten Massnahmenvollzugs (E. 7). Die resultierende Wartezeit bzw. Organisationshaft von rund 17 Monaten kann unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls nicht mehr als vereinbar mit den konventionsrechtlichen Vorgaben betrachtet werden (E. 8).

 

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