Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 94136
Weisungen 1 Die Weisungen, welche das Gericht oder die Strafvollzugsbehörde der verurteilten Person für die Probezeit erteilen kann, betreffen insbesondere die Berufsausübung, den Aufenthalt, das Führen eines Motorfahrzeuges, den Schadenersatz sowie die ärztliche und psychologische Betreuung. 2 Bei Delikten gegen die sexuelle Integrität kann die verurteilte Person zum Besuch eines Lernprogramms verpflichtet werden. 136 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Juni 2023 über eine Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 27; BBl 2018 2827; 2022 687, 1011). |