Schweizerisches Strafgesetzbuch


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Art. 17

Recht­fer­ti­gen­der
Not­stand

 

Wer ei­ne mit Stra­fe be­droh­te Tat be­geht, um ein ei­ge­nes oder das Rechts­gut ei­ner an­de­ren Per­son aus ei­ner un­mit­tel­ba­ren, nicht an­ders ab­wend­ba­ren Ge­fahr zu ret­ten, han­delt recht­mäs­sig, wenn er da­durch hö­her­wer­ti­ge In­ter­es­sen wahrt.

BGE

149 IV 57 (6B_220/2022) from 31. Oktober 2022
Regeste: Art. 322quinquies und 322sexies StGB; Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Prüfung der Tatbestandsmerkmale der Straftaten gemäss Art. 322quinquies und Art. 322sexies StGB im Zusammenhang einerseits mit der vorwiegend privaten Einladung eines Staatsrats, seiner Familie und seines Stabschefs zu einer Reise nach Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) anlässlich eines Formel 1-Rennens (E. 1-3) und andererseits mit der Finanzierung einer Umfrage durch von einem Bauunternehmer geleistete Zahlungen in der Höhe von Fr. 34'000.- auf das Postkonto des Vereins zur Unterstützung desselben Staatsrats (E. 1 und 4).

 

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