Schweizerisches Strafgesetzbuch


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 292

Un­ge­hor­sam ge­gen amt­li­che Ver­fü­gun­gen

 

Wer der von ei­ner zu­stän­di­gen Be­hör­de oder ei­nem zu­stän­di­gen Be­am­ten un­ter Hin­weis auf die Straf­dro­hung die­ses Ar­ti­kels an ihn er­las­se­nen Ver­fü­gung nicht Fol­ge leis­tet, wird mit Bus­se be­straft.

BGE

147 III 469 (4A_39/2021) from 9. August 2021
Regeste: Art. 622 OR; Anspruch auf wertpapiermässige Verbriefung von Namenaktien. Namenaktionäre haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Mitgliedschaftsrechte in einem Wertpapier verbrieft werden. Dieser grundsätzliche Anspruch kann aber in den Statuten der Gesellschaft ausgeschlossen werden (E. 4).

147 IV 253 (6B_378/2020) from 5. Mai 2021
Regeste: Art. 291 Abs. 1 StGB, Art. 119 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG; Konkurrenz zwischen dem Verweisungsbruch und der Missachtung einer Ausgrenzung. Der Straftatbestand der Missachtung einer Ausgrenzung nach Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG schützt zur Hauptsache die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere auf dem Gebiet der Betäubungsmittel, während Art. 291 StGB den Vollzug von Ausweisungsentscheiden der Justiz- und Verwaltungsbehörden sicherstellen soll. Der Verweisungsbruch ist im Vergleich zum Straftatbestand der Missachtung einer geografischen Ausgrenzung wegen eines die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden oder gefährdenden Verhaltens des Betroffenen daher kein Spezial- oder konsumierender Tatbestand. Daraus folgt, dass Art. 291 Abs. 1 StGB in echter Konkurrenz mit Art. 119 Abs. 1 AIG zur Anwendung gelangt, wenn die Ausgrenzung gestützt auf Art. 74 Abs. 1 lit. a AIG ausgesprochen wurde (E. 2).

148 I 233 (2C_1024/2021) from 2. November 2022
Regeste: Art. 13 und 36 BV, Art. 8 EMRK; Übermittlung von Personalakten der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und von Behandlungsunterlagen der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel an das Basler Staatsarchiv. Die Weitergabe von gesundheitsbezogenen - und damit höchstpersönlichen bzw. besonders schützenswerten - Daten durch die Jugendanwaltschaft und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel an das Basler Staatsarchiv stellt einen Eingriff in den Schutzbereich des Privatlebens und der informationellen Selbstbestimmung dar (E. 3). Dieser beruht im vorliegenden Fall gestützt auf das kantonale Archivgesetz auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (E. 4), liegt mit Blick auf die wesentliche Rolle der Archivierung für das Verständnis der Entwicklung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen bzw. der historischen Aufarbeitung staatlichen Handelns im öffentlichen Interesse (E. 5) und ist mit Blick auf die Schutzmechanismen im kantonalen Archivgesetz (Schutzfristen, Interessenabwägung vor der Einsichtnahme, mögliche Auflagen usw.) auch verhältnismässig (E. 6).

148 III 115 (4A_632/2020) from 24. März 2022
Regeste: Art. 150 Abs. 3 OR; Gemeinschaftskonto; Solidargläubigerschaft. Weigerung einer Bank, zwei miteinander unvereinbare Überweisungsaufträge auszuführen, die am selben Tag nacheinander je von einem der beiden Inhaber eines Gemeinschaftskontos, Vater und Sohn, erteilt wurden. Der eine Kontoinhaber erhob Klage gegen die Bank. Daraufhin belangte der andere Kontoinhaber die Bank ebenfalls und klagte sodann mittels Hauptintervention auf Ausführung seines eigenen Überweisungsauftrages (E. 4). Form der Gläubigermehrheit bei Inhabern eines Gemeinschaftskontos und Wirkungen der Solidargläubigerschaft (E. 5). Art. 150 Abs. 3 OR ist auf jede Solidarforderung anwendbar, unabhängig von ihrem Rechtsgrund (E. 6.1). Der Schuldner hat solange die freie Wahl, an welchen Gläubiger er leisten will, bis er von einem der Solidargläubiger betrieben oder eingeklagt wird (E. 6.2). Der Solidargläubiger, der zuerst die Betreibung einleitet oder Klage erhebt, kann die Leistung vorrangig erhalten; während der Dauer des Verfahrens ist allen anderen Solidargläubigern die Geltendmachung der Forderung gegen den Schuldner verwehrt (E. 6.3 und 6.4). Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall (E. 7).

148 III 257 (4A_518/2021, 4A_526/2021) from 6. April 2022
Regeste: a Art. 2 lit. c MSchG; absolute Ausschlussgründe, irreführende Zeichen. Grundsätze zur Beurteilung der markenschutzrechtlichen Irreführungsgefahr bezüglich der geschäftlichen Verhältnisse des Markeninhabers (E. 3.1). Irreführung durch die Zeichen "PUMA WORLD CUP QATAR 2022" und "PUMA WORLD CUP 2022" bejaht, da damit bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Erwartung einer besonderen Beziehung des Markeninhabers zur Fussball-Weltmeisterschaft 2022 geweckt wird (E. 3.2 und 3.3).

148 III 305 (4A_482/2021) from 17. Juni 2022
Regeste: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 lit. f URG; Urheberrechtsschutz; Werk-Individualität. Anforderungen an die urheberrechtliche Individualität eines Werks der angewandten Kunst (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5).

149 III 193 (5A_881/2022) from 2. Februar 2023
Regeste: Art. 28c ZGB; Modalitäten der zivilrechtlichen elektronischen Überwachung und Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden kann. Die Anordnung einer elektronischen Überwachung gemäss Art. 28c ZGB setzt namentlich die Erfüllung der Voraussetzungen von Art. 36 BV voraus (E. 5.2). Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips im konkreten Fall (E. 6).

149 IV 9 (6B_1325/2021, 6B_1348/2021) from 27. September 2022
Regeste: a Art. 6 EMRK, Art. 14 Abs. 3 lit. g UNO-Pakt II, Art. 32 BV und Art. 113 StPO; Selbstbelastungsprivileg ("nemo tenetur se ipsum accusare") und Recht zu schweigen; Verpflichtung, die Personalien anzugeben. Allgemeiner Geltungsbereich des Selbstbelastungsprivilegs (E. 5.1). Das Prinzip kann weder als Grundlage für ein Recht auf Anonymität verstanden werden noch vermag es die Weigerung der Bekanntgabe der Personalien zu rechtfertigen (E. 5.2).

150 I 6 (8C_717/2022) from 7. Juni 2023
Regeste: Art. 12 BV; Subsidiaritätsprinzip; Grundrecht auf Hilfe in Notlagen trotz fehlender Mitwirkung bei den medizinischen Abklärungen zur Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung; Rechtsmissbrauch. Gehalt von Art. 12 BV und Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Sozialhilfe (E. 5). Unzulässigkeit von Einschränkungen des Rechts auf Hilfe in Notlagen und Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Subsidiaritätsprinzip (E. 10.1). Das Subsidiaritätsprinzip kommt bei einer Verweigerung der Mitwirkung bei den medizinischen Abklärungen zur Ermittlung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung nicht zum Tragen, weil eine Anspruchsberechtigung in diesem Stadium - bezüglich Art und Umfang der allenfalls zu erwartenden Leistungen - bloss hypothetisch ist, sodass die gesuchstellende Person in der Zwischenzeit ohnehin nicht über die nötigen Mittel für die Bestreitung ihres Lebensunterhalts verfügen würde (E. 10.2). Erwägungen zum Rechtsmissbrauch im Bereich der Nothilfe (E. 11.1). Da hier die Kriterien für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht erfüllt sind, kann die Frage, ob der Schutz des Art. 12 BV unter dieser Voraussetzung verwehrt bleiben dürfte, offengelassen werden (E. 11.2). Im vorliegenden Fall verstösst die Verweigerung der Nothilfe (im Sinne des Minimalgehalts des Grundrechts) gegen Art. 12 BV; Diskussion denkbarer anderer Sanktionen (wie Gewährung von Naturalleistungen; Verknüpfung mit Auflagen oder Bedingungen unter Strafandrohung; im anwendbaren kantonalen Recht vorgesehene Massnahmen bei renitentem Verhalten der bedürftigen Person) (E. 11.3).

150 II 225 (2C_176/2022) from 7. Februar 2024
Regeste: Art. 3 Abs. 1 und 2 VG; Art. 34 und 35 aBöB; Anwendbarkeit des Verantwortlichkeitsgesetzes bei Staatshaftungsansprüchen in Zusammenhang mit Vergabeverfahren nach dem (alten) Beschaffungsrecht des Bundes. Grundsätze der Haftung nach Art. 3 VG (E. 4); Voraussetzungen und Umfang der spezialgesetzlichen Haftung nach Art. 34 ff. aBöB und Verhältnis zum Verantwortlichkeitsgesetz (E. 5); Bejahung der subsidiären Anwendbarkeit von Art. 3 Abs. 1 VG im vorliegenden Fall, in dem die Beschwerdeführerin mit der vorzeitigen Erschliessung von Standorten und dem faktisch definitiven Verfahrensabbruch widerrechtliche Handlungen der Vergabestelle vorbringt, die nicht im Erlass einer (rechtswidrigen) Verfügung i.S.v. Art. 34 aBöB bestehen (E. 6 und 7); der Ersatz des Erfüllungsinteresses fällt in einer solchen Konstellation grundsätzlich ausser Betracht (E. 7), die Beschwerdeführerin hat gestützt auf Art. 3 Abs. 1 VG aber Anspruch auf Schadenersatz für ihre nutzlosen Aufwendungen (E. 8).

150 III 103 (4A_337/2022) from 24. Oktober 2023
Regeste: Art. 677 ZGB in Verbindung mit Art. 642 und 667 Abs. 1 ZGB; Fahrnisbauten; Miete eines unbebauten Grundstücks am Seeufer, auf dem der Mieter ein Chalet errichtet. Für die in Art. 677 ZGB exemplarisch aufgeführten Bauten, die nach früherem kantonalem Recht als Fahrnisbauten galten, ist das subjektive Kriterium entscheidend, ob die Parteien beabsichtigten, die Baute bloss vorübergehend auf fremdem Boden aufzurichten (E. 5).

150 III 188 (4A_171/2023) from 19. Januar 2024
Regeste: Markenrecht; unlauterer Wettbewerb; Personalisierung von Markenprodukten; Art und Weise, für eine derartige Tätigkeit Werbung zu machen. Schutzbereich der Marken; Prinzip der Erschöpfung im Markenrecht (E. 5.5). Die gewerbliche Tätigkeit, die darin besteht, auf Verlangen des rechtmässigen Eigentümers Markenprodukte für dessen persönlichen Gebrauch zu personalisieren, verstösst weder gegen das Markenrecht noch gegen die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb. Anders verhält es sich dagegen mit einer durch den Inhaber der Marke nicht erlaubten Vermarktung von abgeänderten Markenprodukten, auf denen die Originalmarke weiterhin angebracht ist (E. 5.7). Die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Dienste anbietet und Werbung für seine Tätigkeiten macht, kann gegen das Markenrecht und die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb verstossen (E. 6.4).

150 IV 103 (7B_215/2023) from 30. November 2023
Regeste: a Art. 78 ff. und 93 Abs. 1 lit. a BGG; Zwischenentscheid betreffend die Beweiserhebung; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Wird im Rahmen eines hängigen Strafverfahrens der Beizug von Urkunden aus abgeschlossenen Strafverfahren, deren Urteile infolge Zeitablaufs nicht mehr im Strafregister ersichtlich sind, zugelassen, so ist der diesbezügliche Zwischenentscheid geeignet, einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil zulasten des beschuldigten Beschwerdeführers zu bewirken (Recht auf Vergessen; E. 1.2.2).

150 IV 121 (6B_964/2023) from 17. April 2024
Regeste: Art. 6 und 7 Abs. 1 und 3 StGB; Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention); aktives Personalitätsprinzip; Tragweite des Erfordernisses der beidseitigen Strafbarkeit und des Vorbehalts des milderen Rechts im Zusammenhang mit der Verfolgungsverjährung. Weder das Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a StGB), das abstrakt zu verstehen ist (E. 3.2.3), noch der Vorbehalt des milderen Tatortrechts bei der Strafzumessung (Art. 7 Abs. 3 StGB) gebieten es, die am Tatort eingetretene Verfolgungsverjährung einer Vergewaltigungshandlung nach schweizerischem Recht zu berücksichtigen (E. 3.4).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden