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Bundesgesetz
über die Harmonisierung der direkten Steuern
der Kantone und Gemeinden
(Steuerharmonisierungsgesetz, StHG)1

1 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 23952413; BBl 2018 2527).

Art. 52 Rechnungsfehler und Schreibversehen

Rech­nungs­feh­ler und Schreib­ver­se­hen in rechts­kräf­ti­gen Ver­fü­gun­gen und Ent­schei­den kön­nen in­nert fünf Jah­ren nach der Er­öff­nung auf An­trag oder von Am­tes we­gen von der Be­hör­de be­rich­tigt wer­den, der sie un­ter­lau­fen sind.